Mikaesch ist tot – und die entscheidenden Fragen sind bis heute nicht beantwortet
Der Fall des Luchses „Mikaesch“ aus dem Naturwildpark Granat in Haltern am See beschäftigt uns weiterhin. Nachdem wir beim Kreis Recklinghausen auf Grundlage des Umweltinformationsrechts die behördlichen Unterlagen angefordert haben, liegt inzwischen ein umfangreicher Verwaltungsvorgang vor. Was daraus hervorgeht, wirft aus unserer Sicht erhebliche Fragen auf.
Deshalb haben wir entschieden, den gesamten Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um Vorverurteilungen. Es geht darum, unabhängig und strafrechtlich überprüfen zu lassen, ob die Tötung dieses Tieres tatsächlich notwendig, rechtlich zulässig und insbesondere alternativlos war.
